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Jahresabschluss und­ betriebliche Steuern

Jahresabschluss im Unternehmen

Als Jahresabschluss bezeichnet man den rechnerischen Abschluss Ihres kaufmännischen Geschäftsjahres. Er stellt den Erfolg und die grundsätzliche finanzielle Lage Ihres Unternehmens fest. Er beinhaltet auch den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung. Der § 242 HGB gibt vor, dass ein Jahresabschluss aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Bei Kapitalgesellschaften kommt laut § 264 HGB noch ein Anhang hinzu. Gegebenenfalls wird der Abschluss noch um einen Lagebericht ergänzt. Zusätzlich zum Jahresabschluss kann außerdem einen Zwischenberichterstattungen angefertigt werden.

Sonderfälle: Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler sind nicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Für sie ist in der Regel auch eine sogenannte Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ausreichend.

Wir übernehmen als Steuerkanzlei gerne zuverlässig die Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung oder des Jahresabschlusses für Ihr Unternehmen.

Unser Leistungsspektrum

  • Jahresabschlusserstellung nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt
  • Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
  • Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung
  • Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung
  • Freigabe der E-Bilanz und der betrieblichen Steuererklärungen elektronisch mit DATEV Freizeichnung Online
  • Kapitalertragsteuer-Anmeldungen bei Gewinnausschüttungen sowie Erstellung des Ausschüttungsbeschlusses
  • Begleitung von Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen sowie Kassennachschau

 

Kommen Sie mit Ihren individuellen Wünschen auf uns zu, wir finden für Sie die passende Lösung.