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FINANZBUCHHALTUNG

Alle Vorgänge Ihres Unternehmens, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, müssen entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sachlich und zeitlich geordnet erfasst werden. Dazu werden sie auf Konten gebucht und dokumentiert. Am Ende der Rechnungsperiode werden die Konten abgeschlossen und eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bzw. eine Einnahmenüberschussermittlung wird erstellt. Damit werden Gewinn oder Verlust Ihres Unternehmens gegenübergestellt und internen bzw. externen Stellen nachgewiesen. In vielen Unternehmen ist die Finanzbuchhaltung üblicherweise nochmals unterteilt in Debitoren und Kreditoren, damit die Liquiditätsplanung aus der Buchhaltung hergeleitet werden kann

Pflichten der Finanzbuchhaltung

Für gewisse Unternehmensformen ist die Finanzbuchhaltung gesetzlich verpflichtend. Die Finanzbuchhaltung jedes Unternehmens muss transparent geführt werden. Bei einer steuerlichen Außenprüfung muss diese auch noch nach Jahren vorgelegt werden können.

Wir als Steuerberater übernehmen für Sie im Bereich der Finanzbuchhaltung vor allem die Einrichtung der Buchführung einschließlich der Erstellung eines Kontenplans sowie die monatliche, vierteljährliche oder jährliche Finanzbuchführung aller Geschäftsvorfälle (Belege, Kontoauszüge, Kasse usw.) mit Kontierung der Belege. Auf Wunsch können wir den gesamten Erstellungsprozess der Finanzbuchführung bis zur Zahlungsvorbereitung auch digital für Sie abwickeln.

Unser Leistungsspektrum

  • Laufende Finanzbuchhaltung (idealerweise in digitaler Form über DATEV Unternehmen online)
  • Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie Übermittlung an das Finanzamt
  • Erstellung der Anlagenbuchführung
  • Verwaltung offener Posten von Kunden und Lieferanten
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Kommen Sie mit Ihren individuellen Wünschen auf uns zu, wir finden für Sie die passende Lösung.